
Bud Spencer Freizeit- und Erlebnisbad
Alles ist drin im Bud Spencer Bad: Ausspannen im Grünen, sportliches Schwimmen unter Wettkampfbedingungen im 50-Meter-Becken, Sprünge vom Ein-, Drei- oder Fünfmeterbrett, Planschen in der Kinderbecken-Landschaft oder sich so richtig austoben mit Beach-Volleyball, Streetball oder Beach-Soccer. Es gibt ein Erlebnisbecken mit vielen Attraktionen Strömungskanal, Whirlpool, Wasserfall, und Sprudelliegen machen Spaß und Badelaune. Und die Riesenrutsche lädt ein zu einer 101 Meter langen Talfahrt.
Frühschwimmen
Jeden Donnerstag ab 6.30 Uhr in den Monaten Juni, Juli und August.
Flutlichtschwimmen
Freitags und samstags in den Monaten Juni, Juli und August bei trockener und warmer Witterung (um 18.00 Uhr mindestens 22°C) kann man bis 23.00 Uhr das Gmünder Freibad genießen.
Es gibt ausreichend Parkmöglichkeiten und ebenso gute Busverbindungen.
Achtung: Eröffnung des Freibades bereits am Samstag, den 28.04.2012
Aufgrund der guten Wetterverhältnisse ist die Eröffnung des Bud Spencer Freizeit- und Erlebnisbads auf den 28. April 2012 vorverlegt worden. Für den Zeitraum vom 28. April bis zum 04. Mai ist das Bad von 10 bis 19 Uhr täglich geöffnet. Ab dem 05. Mai gelten wieder die regulären Öffnungszeiten. Der Vorverkauf der Saisonkarten läuft planmäßig wie folgt:
Saisonkarten Vorverkauf
Am 2. April 2012 beginnt der Vorverkauf von Saisonkarten für das Bud Spencer Bad an der Kasse im Gmünder Hallenbad und im „Eckpunkt Energie“ der Stadtwerke Schwäbisch Gmünd. Hier erhalten Sie die Saisonkarten zum Vorverkaufspreis. Die Verkaufsstelle im Eckpunkt Energie ist bis 31. Mai 2012 eingerichtet.
Von Samstag, dem 28. April 2012 bis einschließlich Freitag, den 4. Mai 2012 können von 10 bis 18 Uhr an der Kasse im Bud Spencer Bad Saisonkarten erworben werden. Auch hier erhalten Sie die Karten zum Vorverkaufspreis.
Im Vorverkauf werden die Saisonkarten bis 4. Mai 2012 verbilligt abgegeben.
Preisnachlass:
vom vollendeten 16. Lebensjahr an € 5,10
bis zum vollendeten 16. Lebensjahr
und Begünstigte*) € 2,50
Preise Bud Spencer Freizeit- und Erlebnisbad
| Einzeleintritt | ||
| Vom vollendeten 16. Lebensjahr an |
3,70 Euro |
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| Vom vollendeten 6. - 16. Lebensjahr und Begünstigte *) | 2,10 Euro | |
| Bis zum vollendeten 6. Lebensjahr - Zutritt nur in Begleitung Erwachsener | frei | |
Hinweis: Die Einzeleintrittspreise können auch mittels rabattierter Geldwertkarten entrichtet werden, jedoch nicht bei der Abendkarte. |
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Abendkarte - Einzeleintritt (gültig jeweils 3 Std. vor Schließung des Bades) |
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| Vom vollendeten 16. Lebensjahr an | 2,20 Euro | |
| Vom vollendeten 6. - 16. Lebensjahr und Begünstigte*) | 1,60 Euro | |
| Familienkarte (2 Erwachsene mit eigenen Kindern unter 16 Jahren) | 9,50 Euro | |
Saisonkarte |
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| Vom vollendeten 16. Lebensjahr an | 75,00 Euro | |
| Vom vollendeten 6. - 16. Lebensjahr und Begünstigte *) | 42,00 Euro | |
| Hinweis: Im Vorverkauf - gilt bis zum Tag vor Saisoneröffnung - sind die Saisonkarten verbilligt, | ||
| vom vollendeten 16. Lebensjahr an, um | 5,10 Euro | |
| vom vollendeten 6. - 16. Lebensjahr und Begünstigte *), um | 2,50 Euro | |
Anmerkung: Saisonkarten sind personengebunden und nicht übertragbar und werden gleich beim Kauf der Karte mit dem Vor- und Zunamen versehen. Gleichzeitig wird die Registrierung der Karte vorgenommen. Saisonkarten können nicht mittels Geldwertkarten bezahlt werden. Saisonkarten fürs Gmünder Freibad gelten auch im Freibad Bettringen, aber nicht umgekehrt. |
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Geldwertkarten |
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| Stufe | Geldwert | Kaufpreis |
| I | 31,50 Euro | 30,00 Euro |
| II | 55,00 Euro | 50,00 Euro |
| III | 120,00 Euro | 100,00 Euro |
| Pfand Geldwertkarte | 5,50 Euro | |
Anmerkung: Geldwertkarten sind übertragbar, unbefristet und in allen drei städtischen Bädern gültig - jedoch nicht für den Erwerb von Saison- und Mehrfachkarten und von Abendkarten. Die Pfandgebühr wird bei Rückgabe erstattet. |
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| Schulen je Klasse einschl. Aufsichtspersonen | 38,00 Euro | |
| Kindergärten je Gruppe einschl. Aufsichtspersonen | 14,00 Euro | |
*) Begünstigte sind: Vollzeitschüler einschl. PFS (Schulzeitdauer wenigstens 1 Jahr); eingeschriebene Studenten deutscher Hoch- oder Fachhochschulen (ohne Seniorenhochschule); Auszubildende; Bundeswehrangehörige, die nachweisen, dass sie ihre Wehrpflicht ableisten (nicht Zeitsoldaten); Zivilen-Ersatzdienst-Leistende/ Bundesfreiwilligendienst-Leistende; Schwerbehinderte ab 50 % GdB. |
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| - Je gegen Vorlage gültiger Ausweise oder amtlicher Unterlagen. | ||
