Informationen zum Stromnetz
Der Grundversorger und Ersatzversorger ist die Stadtwerke Schwäbisch Gmünd GmbH. Versorgt wird die Stadt Schwäbisch Gmünd.
Ausgenommen davon ist die Gemarkung Rechberg und Straßdorf.
EnWG § 19 Technische Mindestanforderungen
Die Stadtwerke Schwäbisch Gmünd GmbH als Betreiber von Elektrizitäts- und Gasversorgungsnetzen ist nach § 19 Abs. 1 des EnWG verpflichtet, unter Berücksichtigung der nach § 17 EnWG festgelegten Bedingungen, für den Netzanschluss von Erzeugungsanlagen, Verteilnetzen, Anlagen direkt angeschlossener Kunden, Verbindungsleitungen und Direktleitungen an die Netze der Stadtwerke Schwäbisch Gmünd GmbH technische Mindestanforderungen an deren Auslegung und deren Betrieb festzulegen und zu veröffentlichen.
Hinweise finden Sie in den Regelwerken wie beispielsweise VDN, BDEW, DIN, TAB und weiteren anerkannten Regeln der Technik.
Grundsätzlich gelten für Anschlüsse und Ausbau neben unseren Allgemeinen Anschlussbedingungen die derzeit anerkannten Regeln der Technik und die Richtlinien des BDEW bzw. des VDN.
Siehe hierzu:
www.bdew.de
» Energie » Energienetze und Regulierung » Netztechnik » NetzCodes und Richtlinien
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